Kirchenmusikausbildung C

Unterrichtsorganisation

Unsere Gruppenunterrichte finden an Samstagen zwischen 10 und 18 Uhr statt.

Das Kompaktseminar „Liturgik/Hymnologie“ findet zweimal je Semester statt. Hier geht jeweils zusätzlich ein Freitagabend (18-21 Uhr) dem Samstagsunterricht voraus. Mit Ausnahme der Werkwoche (2. Woche der Osterferien) bleibt die Ferienzeit allgemeinbildender Schulen dabei unterrichtsfrei. 

Die kirchenmusikalischen Hauptfächer haben – bezogen auf 38 Unterrichtswochen im Jahr – folgenden Umfang: Orgel 60 Min./Woche (Einzelunterricht); Chorleitung 120 Min./14täglich (Kleingruppe mit derzeit max. sechs Teilnehmer*innen).

Der regelmäßige Unterricht wird ergänzt durch Kompaktseminare, Studientage sowie jährlich eine Werkwoche. Werkwochen finden in der Woche nach dem Osterfest (in der Regel von Osterdienstag bis Sonntag nach Ostern) in  geeigneten Tagungshäusern und mit wechselnden Referent*innen und Themenbereichen statt.

Das Studienjahr ist in zwei Halbjahre geteilt. Prüfungen finden bei uns zum Studienjahrsende statt, Examensprüfungen der C-Prüfungen vor bzw. nach den Sommerferien. Nach zwei Semestern (in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr) sichert eine Zwischenprüfung im Hauptfach / in den Hauptfächern sowie in einzelnen relevanten Begleitfächern das Vorhandensein einer angemessenen Entwicklung im Blick auf das Ausbildungsziel.

Der Zeitaufwand für eine Kirchenmusikausbildung

In der Regel ist der Abschluss der Kirchenmusikausbildung mit der C-Prüfung in drei Jahren zu erlangen.

Bei hohem zeitlichem Engagement ist die Ausbildung in zwei Jahren schaffbar. Sie kann aber auch auf max. vier Jahre ausgedehnt werden.

Gebühren und Kostenbeteiligungen

Einen Großteil der anfallenden Ausbildungskosten trägt das Bistum Essen. Darüber hinaus betragen die Gebühren der Ausbildung:

  • Kursgebühr für die C-Ausbildung: 85 € monatlich

  • Prüfungsgebühr für die C-Prüfung: 75€ einmalig

  • Kursgebühr für die Teilbereichsqualifikationen: 65 € monatlich

  • Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung Teilbereichsqualifikation: 60 € einmalig

  • Kursgebühr für die passive Teilnahme/Hospitationsstatus: 25 € monatlich

Bei den Werkwochen ist eine moderate Kostenbeteiligung an den jeweiligen Reise- und Unterbringungskosten üblich. 

In nachzuweisenden Härtefällen (z. B. Arbeitslosigkeit) gewähren wir auf Antrag eine Herabsetzung der Gebühren, alternativ – und auch individuell über eine Minderung von Gebühren hinausgehend – eine Unterstützung durch den Förderverein.

Unterrichts- und Prüfungsfächer C-Ausbildung

Das Fach Klavierspiel wird als einziges nicht durch Dozent*innen der Kirchenmusikschule unterrichtet, ist aber Prüfungsfach. Wir empfehlen in der Regel eine Fortführung des privaten Klavierunterrichts. In der C-Prüfung / der Abschlussprüfung der Teilbereichsqualifikation Orgel wird für die Prüfung im Fach Klavier ein Programm in einem etwa der Aufnahmeprüfung vergleichbaren Schwierigkeitsgrad erwartet.

Konfessionsverschiedene Inhalte in Ausbildung und Prüfung

Ev. und kath. Liturgik sowie Hymnologie realisieren wir mit dem Start in die ökumenische Ausbildungsphase in einer im Bereich der Musikvermittlung neuen, exemplarischen Form im Format des Team-Teachings mit jeweils einem*r ev. und einem*r kath. Dozent*in. Ziel ist dabei, allen Kursteilnehmer*innen - unabhängig vom persönlichen Bekenntnis -  ein weit gefasstes, gemeinsames Kennenlernen und damit einen respektvollen Umgang mit den wenigen konfessionell unterschiedlichen Lehrinhalten eines Kirchenmusikstudiums zu ermöglichen.

Die Fächer ev. Liturgik/Hymnologie und kath. Liturgik werden beim Abschluss nach zwei Studienjahren nunmehr nur noch gemeinsam abgeschlossen. Eine konfessionsunterschiedliche Teilprüfung ist nicht mehr möglich.

Die Anforderungen der zugrund liegenden Prüfungsordnungen sind jeweils komplett im Prüfungsmodul enthalten. Damit besteht eine Anstellungsmöglichkeit bei Kirchengemeinden beider Konfessionen!

Abschlussprüfungen

Grundlage der kath. Prüfungen: Die C-Prüfungen und die Abschlussprüfungen der Teilbereichsqualifikationen werden nach der Prüfungsordnung C des Bistums Essen in ihrer aktuellen Fassung abgelegt. Diese Prüfungsordnung C konkretisiert für das Bistum Essen die von der Konferenz der Leiterinnen und Leiter kath. kirchenmusikalischer Ausbildungsstätten Deutschlands erarbeitete, im Jahr 2001 beschlossene und von der Deutschen Bischofskonferenz den Diözesen zur Umsetzung empfohlene Rahmenordnung C. Eine nach dieser Ordnung abgelegte und bestandene Prüfung wird von allen deutschen Diözesen als C-Prüfung anerkannt. 

Grundlage der ev. Prüfungen sind die jeweiligen Prüfungsordnungen C der Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) und der Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR). Aktuell (Sommer 2022) sind Vereinbarungen in Vorbereitung, nach denen jeweils eine abgelegte Prüfung einschließlich des ökumenischen Unterrichts- und Prüfungsmoduls Liturgik/Hymnologie als C-Prüfung gemäß ihrer Prüfungsordnungen vom 18.01.2018 (EKvW) und 12.06.2016 (EKiR) anerkannt wird.

Die Teilbereichsqualifikationen "Orgel C" bzw. "Chorleitung C" orientieren sich ebenso an den Vorgaben, die für den kath. Bereich die Konferenz der Leiterinnen und Leiter kath. kirchenmusikalischer Ausbildungsstätten 2009 verabschiedet hat und die von allen deutschen Diözesen anerkannt werden. Hier sind Vereinbarungen zur ökumenischen Anerkennung noch zu treffen.

Aufnahmebedingungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahrs (Ausnahmen möglich)

  • Bestandene Eignungsprüfung. Deren Anforderungen finden Sie zum Download hier.

  • in der Regel die Zugehörigkeit zur kath. oder ev. Kirche

Neuaufnahmen sind bei uns jährlich zum Wintersemester möglich.

Gleich- oder höherwertige Unterrichts-/Examensleistungen aus Ausbildungs-/Studien-gängen anderer Träger (v. a. Musikhochschulen) sind anrechenbar. Die Anerkennung beurteilt und entscheidet die Dozent*innenkonferenz.

Bitte reichen Sie diese Unterlagen für eine Anmeldung bei uns ein.

Für die Kirchenmusikausbildung C nehmen wir ab sofort Anmeldungen für das Studienjahr 2023/2024 entgegen. Anmeldeschluss für das Studienjahr 2023/2024 ist der 14. Oktober 2023

- Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular. Das Formular finden Sie unten auf dieser Seite.

- Aktuelles Passfoto

- Lebenslauf mit Angaben zum Verlauf Ihrer musikalischen Vorbildung

- Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses bzw. des Schulabgangszeugnisses und/oder des Abschlusszeugnisses einer Hochschule/Universität. Bei bereits abgeschlossenen Studien an Musikfach-/Musikhochschulen bitte zusätzlich Belege über den Abschluss der jeweiligen Fachrichtung beifügen.

 

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